Steuernews-TV April 2023
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu € 120,00 pro Einsatztag von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit. Unter welchen Bedingungen die Steuerfreiheit den Sportlern und Sportbetreuer zusteht, erfahren Sie jetzt bei uns in Steuernews-TV.
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Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler erhöht?
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die Sportvereine (begünstigte Rechtsträger, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist) an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z. B. auch Trainer, Masseure) gewähren, sind ab 2023 in Höhe von bis zu 120,00 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720,00 Euro pro Kalendermonat der Tätigkeit von Einkommensteuer und Sozialversicherung befreit.
Die Steuerfreiheit steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, nicht steuerbare Tages- oder Nächtigungsgelder steuerfrei ausgezahlt werden.
Durch die Gesetzesänderung hat der Verein für jeden Sportler, Schiedsrichter oder Sportbetreuer, dem er in einem Kalenderjahr ausschließlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt hat, diese mittels amtlichem Formular dem Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln.
Für die Befreiung von der Sozialversicherung ist neben der Steuerbefreiung Voraussetzung, dass die Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet.