Seitenbereiche

Außergewöhnliche Belastungen

/steuernews_aerzte/
Illustration

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Sie sind grundsätzlich im Wege der Steuerveranlagung in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung die Steuerbemessungsgrundlage mindert, darf sie unter kein Abzugsverbot fallen und muss drei Voraussetzungen erfüllen:

Die Belastung muss

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Bei manchen Aufwendungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen (z. B. bei Krankheits- und Begräbniskosten). Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.

Einkommen Höchstbeitrag jährlich
bis zu € 7.300,00 6 %
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 8 %
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 10 %
mehr als € 36.400,00 12 %

Hinweis: Dieser Selbstbehalt verringert sich unter gewissen Voraussetzungen, wenn z. B. dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.

Kein Selbstbehalt

Bei folgenden Aufwendungen wird z. B. kein Selbstbehalt abgezogen: Katastrophenschäden, auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschale), Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderbetreuungskosten (maximal € 2.300,00 pro Kind). Spezielle Regelungen gelten auch bei Behinderung.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: cacaroot - Fotolia.com

Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf, Salzburg und Wien bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

SBU Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.