Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?
Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.
Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.
Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.
Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.
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