Wer muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
Arbeitnehmer können in der Arbeitnehmerveranlagung (sogenannter Steuerausgleich) ihre Ausgaben geltend machen und sich so Geld vom Finanzamt zurückholen. Verpflichtend ist sie durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige z. B. in einem Kalenderjahr gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge erhielt oder Absetzbeträge zu Unrecht geltend gemacht wurden.
Die Arbeitnehmerveranlagung ist grundsätzlich online über FinanzOnline einzureichen. Es können Ausgaben für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Erleichtert wird das Ausfüllen durch die Ausfüllhilfe, die das Finanzamt auf seiner Homepage zur Verfügung stellt.
Stand: 24.01.2017
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf, Salzburg und Wien bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!