Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Investitionen: Wie können Unternehmer ab 2023 mit dem Investitionsfreibetrag Steuern sparen?
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Antrag für Freibetragsbescheide erforderlich.
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