Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Ab 2023 ist auch der Investitionsfreibetrag für Elektroautos lukrierbar
Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.
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