Für welche Investitionen gibt es Begünstigungen und in welcher Höhe?
Jeder, der in sein Unternehmen investiert, kann steuerliche Investitionsbegünstigungen lukrieren. Zu den Investitionsbegünstigungen für Betriebe zählen die steuerliche Begünstigung der Übertragung stiller Reserven und die Förderungen mittels Forschungsprämie.
Werden stille Reserven durch Veräußerung von Anlagevermögen (z. B. in der Bilanz unterbewertete Immobilien) freigelegt, sind diese normalerweise zu versteuern. Wenn in neu erworbenes Anlagevermögen investiert wird, können jedoch bestimmte aufgedeckte stille Reserven in eine Rücklage eingestellt werden. Investitionen in Forschungsaufwendungen werden mit einer Forschungsprämie von 14 % gefördert. Auftragsforschung wird nur bis zu einem Betrag von € 1 Mio. begünstigt.
Stand: 02.08.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Über uns: Als Steuerberater mit Sitz in Kitzbühel, Söll, Niederndorf und Salzburg bieten wir sämtliche Leistungen der Steuerberatung, Gründungsberatung sowie Betreuung bei Ihrer geplanten Unternehmensnachfolge an. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch!