Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Überblick über den Kerninhalt der Öko-Investitionsfreibetrag-VO.
Die Bundesregierung hat Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 1. November 2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen.
Ab 2023 ist auch der Investitionsfreibetrag für Elektroautos lukrierbar
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages auf 20 % bzw. 22 %.
Gesetzesänderung ermöglicht IFB auch für bestimmte Heizungsanlagen.
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen
Steuersenkung durch Vorziehung künftiger Investitionen.
Gewinnfreibetrag, Investitionsfreibetrag, Forschungsprämie und andere Maßnahmen sollen Investitionen von Unternehmen fördern.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag für bestimmte Aufwendungen bzw. Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.
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