Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Die Steuerreform brachte eine neue Möglichkeit, Mitarbeiter steuerschonend am Gewinn zu beteiligen.
Neuer Höchstbetrag in den Lohnsteuerrichtlinien
Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Verpflichtende Auskunftspflicht des Finanzamts bei Lohnsteuerfragen.
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