Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Stellt der Arbeitgeber einen Abstell- oder Garagenplatz in parkraumbewirtschafteten Zonen zur Verfügung, so ergibt sich ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
Achtung: Auch die Mehrfachnutzung eines Parkplatzes führt zur Begründung eines Sachbezuges.
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