Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung
Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.
Stellt der Arbeitgeber einen Abstell- oder Garagenplatz in parkraumbewirtschafteten Zonen zur Verfügung, so ergibt sich ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
Je nach Ladestation sind unterschiedliche Steuerreglungen zu beachten.
Anpassungen der Lohnsteuerrichtlinien durch die letzte Wartung.
Achtung: Auch die Mehrfachnutzung eines Parkplatzes führt zur Begründung eines Sachbezuges.
Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.
Dies betrifft Wohnraum den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.
Deutliche Anhebung in allen Bundesländern.
Steuerfreiheit bis zu einem Kostenlimit von € 2.000,00.
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
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