Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.
Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.
Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.
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