Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Versäumen Sie nicht diese Frist!
Bis 30. September muss der Antrag für das Vorjahr eingebracht werden.
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
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