Kompetenz, die zum Erfolg führt
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Neben- und Ferialjob Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen?
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden.
Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.
Die Grenze liegt bei € 15.000,00.
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
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